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Werkstattwahl

Sie dürfen Ihre Werkstatt frei wählen – egal, was die Versicherung empfiehlt.

Sie entscheiden, ob Sie den Schaden reparieren lassen oder auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).

Ich berate Sie gern, welche Option für Sie wirtschaftlich am sinnvollsten ist.

Viele Versicherungen versuchen, Geschädigte in Partnerwerkstätten zu lenken, um Kosten zu sparen.
Aber:

  • Sie haben freie Werkstattwahl, gesetzlich garantiert.

  • Sie können originale Ersatzteile und Herstellerreparatur verlangen.

  • Sie dürfen den Schaden auch fiktiv abrechnen (Auszahlung statt Reparatur).

Tipp: Eine freie Werkstatt kann oft flexibler und kundenorientierter arbeiten als eine Partnerwerkstatt der Versicherung.

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