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Kosten & Erstattung

Die Kosten für das Gutachten trägt bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung.
Nur bei selbstverschuldeten Schäden oder Kaskofällen kann es anders sein.

Ich erkläre Ihnen, wann welche Kosten übernommen werden und wie Sie auf der sicheren Seite bleiben.

Das gilt auch für die Anwaltskosten, Abschleppdienst, Mietwagen und ggf. Wertminderung.
Nur wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, müssen Sie die Kosten über Ihre Kaskoversicherung regeln.
Achten Sie auf:

  • Bagatellgrenze: Unter ca. 750 € ist ein Kostenvoranschlag ausreichend.

  • Totalschaden: Der Wiederbeschaffungswert wird minus des Restwertes gezahlt.

  • Fiktive Abrechnung: Sie können sich den Betrag auch auszahlen lassen, ohne zu reparieren.

Tipp: Ein Gutachter erklärt Ihnen, wie Sie keinen Cent verschenken.

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