
Ihre Rechte nach einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter, eine Werkstatt Ihrer Wahl und ggf. einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Ich erkläre Ihnen, welche Ansprüche Sie geltend machen können – von Reparaturkosten über Nutzungsausfall bis zur Wertminderung.
Viele Unfallbeteiligte wissen nicht, dass sie selbst bestimmen dürfen, wer den Schaden begutachtet, repariert und rechtlich vertritt.
Dazu gehören folgende Rechte:
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Freie Gutachterwahl: Sie dürfen einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen – die Versicherung des Unfallverursachers trägt die Kosten.
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Freie Werkstattwahl: Niemand darf Sie zu einer „Partnerwerkstatt“ zwingen.
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Anwaltskosten: Auch Ihr Rechtsanwalt wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
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Schadensersatz: Sie können zusätzlich Ansprüche auf Nutzungsausfall, Wertminderung, Abschleppkosten und Mietwagen geltend machen.
Tipp: Lassen Sie sich nicht auf ein Gutachten der gegnerischen Versicherung ein – es fällt selten zu Ihren Gunsten aus.
